Achtung: ALTE LPO!
Wichtiger Hinweis:
Neben der Mathematik muss für das Lehramt an Gymnasien noch ein weiteres Hauptfach gewählt werden. Folgende Fächerverbindungen sind dabei möglich:
Ab dem WS 2009/10 (siehe
neue LPO I 2008, §59) ist in Würzburg zusätzlich auch folgende Kombination möglich:
Nach der LPO I möglich, aber in Würzburg nicht angeboten:
Wir empfehlen Studierenden, die Mathematik als Unterrichtsfach für das Lehramt an Gymnasien studieren, sich an folgendem Plan zu orientieren:
Semester | Lehrveranstaltung | Stunden |
|---|---|---|
1. | Analysis I mit Übungen | 4 + 2 |
2. | Analysis II mit Übungen | 4 + 2 |
3. | Analysis III mit Übungen | 4 + 2 |
Zwischenprüfung | ||
4. | Stochastik oder Geometrie mit Übungen | 4 + 2 |
5. | Funktionentheorie oder Algebra mit Übungen | 4 + 2 |
6. | Geometrie oder Stochastik mit Übungen | 4 + 2 |
7. | Algebra oder Funktionentheorie mit Übungen | 4 + 2 |
8. | Informatik* mit Übungen | 4 + 2 |
9. | Geschichte der Mathematik | 2 |
1. Staatsexamen | ||
* Statt Informatik kann ein anderes mathematisches Gebiet gewählt werden, sofern dieses vom Kultusministerium genehmigt wurde (vgl. hierzu die RODES-Liste).
Wenn die Vorlesung „Grundfragen der Mathematikdidaktik“ bereits im 2. oder 3. Semester besucht wird, kann die Zwischenprüfung schon nach dem 3. Semester abgelegt werden.
Die Reihenfolge der Veranstaltungen im Hauptstudium (nach der Zwischenprüfung) ist nicht festgelegt. Bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass manche Veranstaltungen (z.B. geeignete Vorlesungen in Geometrie) nicht in jedem Semester angeboten werden. Außerdem muss die Ablegung des studienbegleitenden Leistungsnachweises bedacht werden. Für den studienbegleitenden Leistungsnachweis muss Geometrie oder Stochastik gewählt werden. In dem gewählten Fach muss ein Schein erworben werden.
Im Hauptstudium müssen Seminare zur Mathematikdidaktik im Umfang von mindestens 3 Semesterwochenstunden belegt werden. Es muss (mindestens) ein Seminar zu einem Thema der Sekundarstufe I und (mindestens) ein Seminar zu einem Thema der Sekundarstufe II gewählt werden.
Die Zwischenprüfung kann nach dem 3. Semester und muss spätestens bis zum Ende des 5. Semesters erfolgreich abgelegt werden.
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei mündliche Prüfungen (je 30 Minuten) über:
Beide mündlichen Prüfungen müssen innerhalb eines Prüfungszeitraumes abgelegt werden.
Die Meldung zur Zwischenprüfung muss bis zum 5. Juni für den Herbsttermin und bis 5. Dezember für den Frühjahrstermin erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt für Gymnasien (Zwinger 32 – Zimmer 1 – Frau Gregg und Herr Putz, Tel.: 31-82884). Bis eine Woche vor dem ersten Prüfungstermin kann man sich wieder abmelden.
Den genauen Termin für die jeweilige mündliche Zwischenprüfung sprechen die Studierenden mit dem von Ihnen gewählten Dozenten direkt ab. Dieser verabredete Termin sollte nach Möglichkeit schon bei der Anmeldung zur akademischen Zwischenprüfung dem Prüfungsamt (siehe oben) mitgeteilt werden.
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die beiden Prüfungsleistungen jeweils mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden.
Ist die Zwischenprüfung nicht bestanden, so kann sie im jeweiligen nicht bestandenen Teilgebiet (Analysis 1 bis 3 bzw. Lineare Algebra 1 und 2 und Analytische Geometrie) einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Wiederholung geltenden Modalitäten. Eine freiwillige Wiederholung einer bestandenen Zwischenprüfung ist nicht zulässig.
Die Zwischenprüfung kann anerkannt werden, wenn das Vordiplom oder der unten aufgeführte Schein und die Modulprüfungen erfolgreich abgelegt wurden:
Es müssen zwei schriftliche Prüfungen abgelegt werden:
Es müssen drei mündliche Prüfungen (je 30 Minuten) abgelegt werden:
In den mündlichen Prüfungen sollen auch Fragen zur Geschichte der Mathematik gestellt werden!
Wichtige, allgemeine
Informationen zum Lehramtsstudium Gymnasium finden Sie auf den Seiten der zentralen Studienberatung der Universität Würzburg.