Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Achtung: ALTE LPO!

Mathematik an Gymnasien

Wichtiger Hinweis:

  • Die Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Hinweise. Für Lehramtsstudiengänge gelten die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I:LPO I, §77 (Studienbeginn vor WS2009/10)

 


 

Fächerverbindungen

Neben der Mathematik muss für das Lehramt an Gymnasien noch ein weiteres Hauptfach gewählt werden. Folgende Fächerverbindungen sind dabei möglich:

  • Mathematik, Informatik
  • Mathematik, Physik
  • Mathematik, Deutsch
  • Mathematik, Englisch
  • Mathematik, Latein
  • Mathematik, Religionslehre
  • Mathematik, Sport
  • Mathematik, Chemie

Ab dem WS 2009/10 (siehe neue LPO I 2008, §59) ist in Würzburg zusätzlich auch folgende Kombination möglich:

  • Mathematik, Musik

Nach der LPO I möglich, aber in Würzburg nicht angeboten:

  • Mathematik, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
  • Matheamtik, Wirtschaftswissenschaften

Studienplan

Wir empfehlen Studierenden, die Mathematik als Unterrichtsfach für das Lehramt an Gymnasien studieren, sich an folgendem Plan zu orientieren:

Semester

Lehrveranstaltung

Stunden

1.

Analysis I mit Übungen
Lineare Algebra I mit Übungen

4 + 2
4 + 2

2.

Analysis II mit Übungen
Lineare Algebra II mit Übungen

4 + 2
3 + 1

3.

Analysis III mit Übungen
Analytische Geometrie mit Übungen
Grundfragen der Mathematikdidaktik

4 + 2
2 + 1
2

Zwischenprüfung

4.

Stochastik oder Geometrie mit Übungen
Differentialgleichungen mit Übungen

4 + 2
3 + 1

5.

Funktionentheorie oder Algebra mit Übungen
Didaktikveranstaltung (Sekundarstufe I)

4 + 2
2

6.

Geometrie oder Stochastik mit Übungen
Didaktikveranstaltung (Sekundarstufe II)

4 + 2
2

7.

Algebra oder Funktionentheorie mit Übungen
Informatik* mit Übungen

4 + 2
4 + 2

8.

Informatik* mit Übungen
Ergänzungen Algebra und Funktionentheorie

4 + 2
???

9.

Geschichte der Mathematik
Hauptseminar

2
2

1. Staatsexamen

* Statt Informatik kann ein anderes mathematisches Gebiet gewählt werden, sofern dieses vom Kultusministerium genehmigt wurde (vgl. hierzu die RODES-Liste).

Hinweise zur Planung des Studiums

Reihenfolge der Veranstaltungen

Wenn die Vorlesung „Grundfragen der Mathematikdidaktik“ bereits im 2. oder 3. Semester besucht wird, kann die Zwischenprüfung schon nach dem 3. Semester abgelegt werden.

Die Reihenfolge der Veranstaltungen im Hauptstudium (nach der Zwischenprüfung) ist nicht festgelegt. Bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass manche Veranstaltungen (z.B. geeignete Vorlesungen in Geometrie) nicht in jedem Semester angeboten werden. Außerdem muss die Ablegung des studienbegleitenden Leistungsnachweises bedacht werden. Für den studienbegleitenden Leistungsnachweis muss Geometrie oder Stochastik gewählt werden. In dem gewählten Fach muss ein Schein erworben werden.

Veranstaltungen zur Mathematikdidaktik

Im Hauptstudium müssen Seminare zur Mathematikdidaktik im Umfang von mindestens 3 Semesterwochenstunden belegt werden. Es muss (mindestens) ein Seminar zu einem Thema der Sekundarstufe I und (mindestens) ein Seminar zu einem Thema der Sekundarstufe II gewählt werden.

Akademische Zwischenprüfung

 

Scheine, die zur Zulassung zur Zwischenprüfung notwendig sind:

  • Analysis
  • Lineare Algebra / Analytische Geometrie
  • Grundfragen der Mathematikdidaktik

Die Zwischenprüfung kann nach dem 3. Semester und muss spätestens bis zum Ende des 5. Semesters erfolgreich abgelegt werden.

Prüfungsteile der Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei mündliche Prüfungen (je 30 Minuten) über:

  • Analysis 1 bis 3
  • Lineare Algebra 1 und 2 und Analytische Geometrie

Beide mündlichen Prüfungen müssen innerhalb eines Prüfungszeitraumes abgelegt werden.

Termine für die akademische Zwischenprüfung sind:

  • Frühjahr: Zeitraum von Ende Januar bis Ende März (in Ausnahmefällen auch April).
  • Herbst: Zeitraum von Juli bis Ende September (in Ausnahmefällen auch Oktober).
  • Die jeweils genauen Termine werden durch Aushang bekannt gegeben.

Meldung zur Zwischenprüfung:

Die Meldung zur Zwischenprüfung muss bis zum 5. Juni für den Herbsttermin und bis 5. Dezember für den Frühjahrstermin erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt für Gymnasien (Zwinger 32 – Zimmer 1 – Frau Gregg und Herr Putz, Tel.: 31-82884). Bis eine Woche vor dem ersten Prüfungstermin kann man sich wieder abmelden.

Den genauen Termin für die jeweilige mündliche Zwischenprüfung sprechen die Studierenden mit dem von Ihnen gewählten Dozenten direkt ab. Dieser verabredete Termin sollte nach Möglichkeit schon bei der Anmeldung zur akademischen Zwischenprüfung dem Prüfungsamt (siehe oben) mitgeteilt werden.

Bestehen und Wiederholen der Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die beiden Prüfungsleistungen jeweils mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden.

Ist die Zwischenprüfung nicht bestanden, so kann sie im jeweiligen nicht bestandenen Teilgebiet (Analysis 1 bis 3 bzw.  Lineare Algebra 1 und 2 und Analytische Geometrie) einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Wiederholung geltenden Modalitäten. Eine freiwillige Wiederholung einer bestandenen Zwischenprüfung ist nicht zulässig.

Anerkennung der Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung kann anerkannt werden, wenn das Vordiplom oder der unten aufgeführte Schein und die Modulprüfungen erfolgreich abgelegt wurden:

  • Schein Grundfragen der Mathematikdidaktik oder Informatikdidaktik
  • benotete Modulprüfung Lineare Algebra
  • benotete Modulprüfung Analysis

Erste Staatsprüfung

Studienbegleitender Leistungsnachweis

  • Die Note des studienbegleitenden Leistungsnachweises zählt bereits mit zur Note der ersten Staatsprüfung.
  • Der studienbegleitende Leistungsnachweis kann frühestens nach dem 5. Fachsemester abgelegt werden. (Die Ablegung vor oder während der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters ist nicht zulässig!)
  • Im Fach Mathematik besteht der studienbegleitende Leistungsnachweis aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung über Geometrie oder Stochastik. Bei der Anmeldung zu dieser Prüfung ist das Gebiet anzugeben und ein Schein aus diesem Gebiet vorzulegen.
  • Der Prüfling muss sich – da diese Prüfung bereits Teil des Examens ist – beim Prüfungsamt für diese Prüfung anmelden.
  • Diese mündliche Prüfung wird nach den üblichen Regeln einer mündlichen Staatsexamensprüfung – also mit Beisitzer – durchgeführt. Die Prüfung kann nur in den offiziell ausgewiesenen Zeiträumen für mündliche Examensprüfungen durchgeführt werden. Dies ist für den Frühjahrstermin Anfang April bis Mitte Juni und für den Herbsttermin Anfang Oktober bis Mitte Dezember. Die genauen Daten werden jedes Jahr vom Prüfungsamt festgelegt.

Weitere Scheine, die zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung notwendig sind:

  • Übung in Algebra mit Klausur
  • Übung in Funktionentheorie mit Klausur
  • Hauptseminar
  • Fachdidaktische Veranstaltung

Prüfungsteile der ersten Staatsprüfung:

Es müssen zwei schriftliche Prüfungen abgelegt werden:

  1. Aufgabengruppe aus der höheren Analysis (Reelle Analysis, Funktionentheorie, Differentialgleichungen)
    (Bearbeitungszeit: 4 Stunden; drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt)
  2. Aufgabengruppe aus Algebra und Elemente der Zahlentheorie
    (Bearbeitungszeit: 4 Stunden; drei Aufgabengruppen werden zur Wahl gestellt)

 

Es müssen drei mündliche Prüfungen (je 30 Minuten) abgelegt werden:

  1. Geometrie oder Stochastik (Das Gebiet, das nicht schon für den studienbegleitenden Leistungsnachweis gewählt wurde.)
  2. Informatik oder ein anderes mathematisches Gebiet, soweit dies vom Kultusministerium genehmigt wurde (vgl. die RODES-Liste).
  3. Fachdidaktik

In den mündlichen Prüfungen sollen auch Fragen zur Geschichte der Mathematik gestellt werden!

Vorlesungsverzeichnis

Weitere Hinweise zum Lehramtsstudium Gymnasium

Wichtige, allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium Gymnasium finden Sie auf den Seiten der zentralen Studienberatung der Universität Würzburg.

http://www.didaktik.mathematik.uni-wuerzburg.de/lehre/studienberatung/mathematik_an_gymnasien/, 21.05.2012