Achtung: ALTE LPO!
Informatik an Haupt-/Realschule
Die Anforderungen an das Studium sind durch
§ 53 der LPO I bestimmt. Die folgende Tabelle stellt den Studiengang des Erweiterungsfaches dar. Sie berücksichtigt den Vorlesungszyklus des Diplomstudienganges Informatik:
Semester | Studienplan | SWS |
|---|---|---|
1. | Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker I | 4 + 2 |
Algorithmen und Datenstrukturen | 4 + 2 | |
2. | Softwaretechnik | 4 + 2 |
Programmierpraktikum (*) | 3 (**) | |
3. | Didaktik der Informatik I | 2 + 2 |
Software-Praktikum (***) | 6 | |
4. | Didaktik der Informatik II | 2 + 2 |
5. | Theoretische Informatik I | 4 + 2 |
6. | Spezialvorlesung (****) | 2 + 1 |
fachdidaktisches Projektpraktikum | 2 |
Anmerkungen | |
|---|---|
Die Inhalte der beiden Veranstaltungen "Algorithmen und Datenstrukturen" und "Softwaretechnik" bereiten auf das Programmierpraktikum vor, das als Blockveranstaltung vor dem Semesterbeginn stattfindet. | |
Das Praktikum umfasst 6 Stunden. 3 Stunden werden gemäß | |
Sie können an Stelle des Software-Praktikums bei Interesse auch ein Hardware-Praktikum besuchen. Dann müssen Sie als Spezialvorlesung aber entweder die Veranstaltung "Rechenanlagen" oder "Informationsübertragung" wählen. Zu jeder der beiden Veranstaltungen wird ein eigenes Hardwarepraktikum angeboten. Außerdem ist es möglich ein Robotik-Praktikum (ohne Voraussetzungen) zu wählen. Achten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Studienplanes darauf, dass Sie ggf. die entsprechende Veranstaltung vor dem Hardware-Praktikum besuchen müssen. | |
Als Spezialvorlesung kann eine der folgenden Veranstaltungen gewählt werden:
| |
Erforderliche Leistungsnachweise (Scheine) für das Staatsexamen
-
Gemäß
§ 53 Abs. 1 Nr. 4 der LPO I ist ein Leistungsnachweis im Praktikum zur Anwendung von Informatiksystemen aus fachdidaktischer Sicht (fachdidaktisches Projektpraktikum) zu erwerben. -
Wenn keine nachträgliche Erweiterung (also nicht nach dem 2. Staatsexamen) vorliegt, müssen gemäß
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 der LPO I Leistungsnachweise aus zwei Praktika aus dem Bereich der praktischen oder technischen Informatik erworben werden. Diese Praktika können das Programmierpraktikum und ein Software- der Hardware-Praktikum sein. Vgl. zum Hardware-Praktikum den Hinweis unter (***).


