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Informatik an Gymnasien

Wichtige Hinweise:

  • Die Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Hinweise. Die Anforderungen an das Studium sind durch § 72a der LPO I festgelegt.
  • Im Folgenden werden Empfehlungen für den Studienaufbau ausgesprochen. Diese Empfehlungen gehen von einem Studienbeginn im Wintersemester aus und berücksichtigt den Vorlesungszyklus des Diplomstudiengangs Informatik.

 


 

Grundstudium

Semester

Grundstudium

SWS

1.

Algorithmen und Datenstrukturen

4 + 2

Theoretische Informatik

4 + 2 *)

Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker I

fakultativ *)

Programmierpraktikum
(Blockveranstaltung in den Semesterferien)

6 **)

2.

Softwaretechnik

4 + 2

Rechenanlagen
oder
Übertragungstechnik
oder
Automatisierung und Regelungstechnik

3 + 1
oder
3 + 1
oder
3 + 1

Grundfragen der Informatikdidaktik

2

3.

Übertragungstechnik
oder
Rechenanlagen
oder
Automatisierung und Regelungstechnik

3 + 1
oder
3 + 1
oder
3 + 1

Zwischenprüfung ***)

*)

Für die Fächerkombinationen Physik/Informatik und Englisch/Informatik ist die Teilnahme an der Veranstaltung "Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker I" dringend zu empfehlen. "Theoretische Informatik" kann dann im 3. Semester gehört werden.

**)

Das Praktikum umfasst 6 Stunden; 3 Stunden werden gemäß § 17 (3) 2 der LPO I gerechnet.

***)

Studierende, die sowohl das 5-wöchige Blockpraktikum als auch die Zwischenprüfung nach dem 3. Semester ablegen möchten, sollten darauf achten, dass die Termine der mündlichen Zwischenprüfung auf das Ende der Vorlesungszeit des 3. Semesters festgelegt werden.

Akademische Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung

Anmeldung

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt bei Frau Keller (Sekretariat Prof. Noltemeier), im Zimmer E 28 des Mathematikgebäudes. (Lageplan)

(1) Scheine

Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind folgende Scheine vorzulegen:

  1. Ein Schein aus den Veranstaltungen

    • "Theoretischer Informatik" oder
    • "Algorithmen und Datenstrukturen" oder
    • "Softwaretechnik" oder
    • "Rechenanlagen" oder
    • "Übertragungstechnik" oder
    • "Automatisierung und Regelungstechnik"
    (vgl. "Durchführung der Zwischenprüfung"!)
  2. Programmierpraktikum

  3. Grundfragen der Informatikdidaktik

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

 

  1. Gründliche Kenntnisse der wesentlichen Inhalte der Vorlesung:
    • Theoretische Informatik
  2. Gründliche Kenntnisse der wesentlichen Inhalte der Vorlesungen der folgenden Teilgebiete:
    • Algorithmen und Datenstrukturen,
    • Softwaretechnik
  3. Gründliche Kenntnisse der der wesentlichen Inhalte der Vorlesungen aus zwei der drei folgenden Teilgebiete
    • Rechenanlagen,
    • Übertragungstechnik,
    • Automatisierung und Regelungstechnik

(3) Durchführung der Zwischenprüfung

(4) Wiederholung der Zwischenprüfung

  • Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Prüfungsleistungen mindestens "ausreichend" (bis 4,0) sind.

  • Wurde die Prüfung nur in einem Gebiet nicht bestanden, so beschränkt sich die Wiederholung auf dieses Gebiet.

(5) Anerkennung von Bachelormodulen oder Vordiplomsprüfungsleistungen

Die Zwischenprüfung kann anerkannt werden, wenn das Vordiplom oder der unten aufgeführte Schein und die Modulprüfungen erfolgreich abgelegt wurden:

  • Schein Grundfragen der Informatikdidaktik oder Mathematikdidaktik
  • benotete Modulprüfung Theoretische Informatik
  • benotete Modulprüfung Algorithmen und Datenstrukturen
  • benotete Modulprüfung Softwaretechnik

und zwei der folgenden drei Prüfungen:

  • benotete Modulprüfung Rechenanlagen
  • benotete Modulprüfung Übertragungstechnik
  • benotete Modulprüfung Automatisierung und Regelungstechnik

Hauptstudium

Die Veranstaltungen des Hauptstudiums vom 4. bis 8. Semester können in beliebiger Reihenfolge belegt werden.

Hauptstudium

Softwarepraktikum ****)

6

Datenbanksysteme

4 + 2

Didaktik der Informatik

2

Betriebssysteme

4 + 2

Vorlesung aus dem Gebiet Rechnerarchitektur oder Rechnernetze

4 + 2

Effiziente Algorithmen (Graphentheorie)

4 + 2

Fachdidaktisches Praktikum

2

Anwendungsorientiertes Spezialgebiet

4 + 2

Erste Staatsprüfung


****)

Studierenden für das Lehramt an Gymnasien müssen im Anschluss an die Veranstaltung „Softwarepraktikum” den studienbegleitenden Leistungsnachweis erwerben, der - nach der Prüfungsordnung - erst nach dem 5. Semester möglich ist. Wenn Sie diese Veranstaltung, wie die Diplom-Studierenden, bereits im 3. Semester besuchen, dann lassen sie sich erst nach dem 5. Semester über genau diese Veranstaltung im Rahmen des studienbegleitenden Leistungsnachweises mündlich prüfen.

Erste Staatsprüfung

Die erforderlichen Leistungsnachweise bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gehen aus § 72a der LPO I hervor.

Anmeldung

Die Anmeldung zu den mündlichen Staatsexamensprüfungen in Informatik erfolgt bei Frau Keller (Sekretariat Prof. Noltemeier, Informatik I), im Zimmer E 28 des Mathematikgebäudes. (Lageplan)

Erweiterungsprüfung

Die erforderlichen Leistungsnachweise bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gehen aus § 72a (6) der LPO I hervor:

Legt man das 1. Staatsexamen im Erweiterungsfach Informatik vor dem 2. Staatsexamen (also während des Referendariats) ab, so benötigt man folgende drei Praktika:

  • Programmierpraktikum Java (findet in jeden Semesterferien statt: Prof. von Gudenberg)
  • Software-Praktikum (findet jedes Semester statt: Prof. Albert oder Prof. Puppe)
  • Fachdidaktisches Praktikum (findet immer im Sommersemester statt: Frau Kapfhammer)

Legt man das 1. Staatsexamen im Erweiterungsfach Informatik nach dem 2. Staatsexamen ab, so benötigt man nur noch ein Praktikum:

  • Softwarepraktikum (findet jedes Semester statt: Prof. Albert oder Prof. Puppe)

Weitere Hinweise zum Lehramtsstudium Gymnasium

Wichtige, allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium Gymnasium finden Sie auf den Seiten der zentralen Studienberatung der Universität Würzburg.

Lehrstuhl für Mathematik V (Didaktik), Universität Würzburg, Am Hubland, 97074 Würzburg, Tel. 0931/31-85091

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