Achtung: ALTE LPO!
Informatik an Gymnasien
Wichtige Hinweise:
- Die Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Hinweise. Die Anforderungen an das Studium sind durch
§ 72a der LPO I festgelegt. - Im Folgenden werden Empfehlungen für den Studienaufbau ausgesprochen. Diese Empfehlungen gehen von einem Studienbeginn im Wintersemester aus und berücksichtigt den Vorlesungszyklus des Diplomstudiengangs Informatik.
Grundstudium
Semester | Grundstudium | SWS |
|---|---|---|
1. | Algorithmen und Datenstrukturen | 4 + 2 |
Theoretische Informatik | 4 + 2 *) | |
Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker I | fakultativ *) | |
Programmierpraktikum | 6 **) | |
2. | Softwaretechnik | 4 + 2 |
Rechenanlagen | 3 + 1 | |
Grundfragen der Informatikdidaktik | 2 | |
3. | Übertragungstechnik | 3 + 1 |
Zwischenprüfung ***) | ||
Für die Fächerkombinationen Physik/Informatik und Englisch/Informatik ist die Teilnahme an der Veranstaltung "Diskrete Mathematik und Lineare Algebra für Informatiker I" dringend zu empfehlen. "Theoretische Informatik" kann dann im 3. Semester gehört werden. | |
Das Praktikum umfasst 6 Stunden; 3 Stunden werden gemäß | |
Studierende, die sowohl das 5-wöchige Blockpraktikum als auch die Zwischenprüfung nach dem 3. Semester ablegen möchten, sollten darauf achten, dass die Termine der mündlichen Zwischenprüfung auf das Ende der Vorlesungszeit des 3. Semesters festgelegt werden. |
Akademische Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung
Anmeldung
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt bei Frau Keller (Sekretariat Prof. Noltemeier), im Zimmer E 28 des Mathematikgebäudes. (
Lageplan)
(1) Scheine
Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind folgende Scheine vorzulegen:
-
Ein Schein aus den Veranstaltungen
- "Theoretischer Informatik" oder
- "Algorithmen und Datenstrukturen" oder
- "Softwaretechnik" oder
- "Rechenanlagen" oder
- "Übertragungstechnik" oder
- "Automatisierung und Regelungstechnik"
-
Programmierpraktikum
-
Grundfragen der Informatikdidaktik
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
- Gründliche Kenntnisse der wesentlichen Inhalte der Vorlesung:
- Theoretische Informatik
- Gründliche Kenntnisse der wesentlichen Inhalte der Vorlesungen der folgenden Teilgebiete:
- Algorithmen und Datenstrukturen,
- Softwaretechnik
- Gründliche Kenntnisse der der wesentlichen Inhalte der Vorlesungen aus zwei der drei folgenden Teilgebiete
- Rechenanlagen,
- Übertragungstechnik,
- Automatisierung und Regelungstechnik
(3) Durchführung der Zwischenprüfung
- Die Zwischenprüfung besteht aus zwei mündlichen Prüfungen von je 30 Minuten Dauer in zwei der unter (2) aufgeführten Gebiete.
- Der Schein gemäß (1) "Scheine", Punkt 1 muss aus einem Gebiet sein, das nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung ist.
(4) Wiederholung der Zwischenprüfung
-
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Prüfungsleistungen mindestens "ausreichend" (bis 4,0) sind.
-
Wurde die Prüfung nur in einem Gebiet nicht bestanden, so beschränkt sich die Wiederholung auf dieses Gebiet.
(5) Anerkennung von Bachelormodulen oder Vordiplomsprüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung kann anerkannt werden, wenn das Vordiplom oder der unten aufgeführte Schein und die Modulprüfungen erfolgreich abgelegt wurden:
- Schein Grundfragen der Informatikdidaktik oder Mathematikdidaktik
- benotete Modulprüfung Theoretische Informatik
- benotete Modulprüfung Algorithmen und Datenstrukturen
- benotete Modulprüfung Softwaretechnik
und zwei der folgenden drei Prüfungen:
- benotete Modulprüfung Rechenanlagen
- benotete Modulprüfung Übertragungstechnik
- benotete Modulprüfung Automatisierung und Regelungstechnik
Hauptstudium
Die Veranstaltungen des Hauptstudiums vom 4. bis 8. Semester können in beliebiger Reihenfolge belegt werden.
Hauptstudium | |
|---|---|
Softwarepraktikum ****) | 6 |
Datenbanksysteme | 4 + 2 |
Didaktik der Informatik | 2 |
Betriebssysteme | 4 + 2 |
Vorlesung aus dem Gebiet Rechnerarchitektur oder Rechnernetze | 4 + 2 |
Effiziente Algorithmen (Graphentheorie) | 4 + 2 |
Fachdidaktisches Praktikum | 2 |
Anwendungsorientiertes Spezialgebiet | 4 + 2 |
Erste Staatsprüfung | |
Studierenden für das Lehramt an Gymnasien müssen im Anschluss an die Veranstaltung „Softwarepraktikum” den studienbegleitenden Leistungsnachweis erwerben, der - nach der Prüfungsordnung - erst nach dem 5. Semester möglich ist. Wenn Sie diese Veranstaltung, wie die Diplom-Studierenden, bereits im 3. Semester besuchen, dann lassen sie sich erst nach dem 5. Semester über genau diese Veranstaltung im Rahmen des studienbegleitenden Leistungsnachweises mündlich prüfen. |
Erste Staatsprüfung
Die erforderlichen Leistungsnachweise bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gehen aus
§ 72a der LPO I hervor.
Anmeldung
Die Anmeldung zu den mündlichen Staatsexamensprüfungen in Informatik erfolgt bei Frau Keller (Sekretariat Prof. Noltemeier, Informatik I), im Zimmer E 28 des Mathematikgebäudes. (
Lageplan)
Erweiterungsprüfung
Die erforderlichen Leistungsnachweise bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gehen aus
§ 72a (6) der LPO I hervor:
Legt man das 1. Staatsexamen im Erweiterungsfach Informatik vor dem 2. Staatsexamen (also während des Referendariats) ab, so benötigt man folgende drei Praktika:
- Programmierpraktikum Java (findet in jeden Semesterferien statt: Prof. von Gudenberg)
- Software-Praktikum (findet jedes Semester statt: Prof. Albert oder Prof. Puppe)
- Fachdidaktisches Praktikum (findet immer im Sommersemester statt: Frau Kapfhammer)
Legt man das 1. Staatsexamen im Erweiterungsfach Informatik nach dem 2. Staatsexamen ab, so benötigt man nur noch ein Praktikum:
- Softwarepraktikum (findet jedes Semester statt: Prof. Albert oder Prof. Puppe)
Weitere Hinweise zum Lehramtsstudium Gymnasium
Wichtige, allgemeine
Informationen zum Lehramtsstudium Gymnasium finden Sie auf den Seiten der zentralen Studienberatung der Universität Würzburg.


