Mathematik als Didaktikfach für Haupt- und Sonderschulen

Wichtiger Hinweis:

Für die Erste Staatsprüfung gelten die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (kurz: LPO I). Die Ausführungen der LPO I sind auf dieser Seite nicht vollständig wiedergegeben. Wir wollen hier nur einen Überblick geben.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen die Bedingungen erfüllt sein, die in § 19 LPO I aufgeführt werden.

Die fachlichen Voraussetzungen müssen durch Scheine nachgewiesen werden.

Scheinerwerb

Die Scheine, die nach den Bestimmungen der LPO  I vorgelegt werden müssen, können in der Vorlesung "Mathematik in der Hauptschule" erworben werden.

Anzahl der Scheine

Die Anzahl der Scheine, die vorgelegt müssen, hängt von der gewählten Fächergruppe ab.

  • Mathematik in Verbindung mit zwei weiteren Fächern
    Es muss nur ein Schein vorgelegt werden.
  • Deutsch in Verbindung mit zwei weiteren Fächern
    Falls Sie die Didaktiken einer Fächergruppe mit Deutsch in Verbindung mit zwei weiteren Fächern studieren und an Stelle des dritten Fachs Mathematik gewählt haben, brauchen Sie zwei Scheine.
    Dafür entfallen die Prüfungen in Mathematik in der Ersten Staatsprüfung.

Prüfungsteile in der Ersten Staatsprüfung

Schriftliche Prüfung

  • Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. Es stehen vier Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung. 

Mündliche Prüfung

  • Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten.

Prüfungsinhalte

  • Vertrautheit mit mit fachwissenschaftlichen Fragestellungen, Arbeitsweisen und Hilfsmitteln;
  • Fähigkeit mit Hilfe von fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kriterien und Grundlagen Unterricht zu planen und zu beurteilen.

(Ausführliches hierzu finden Sie in § 29 der LPO I)

Lehrstuhl für Mathematik V (Didaktik), Universität Würzburg, Am Hubland, 97074 Würzburg, Tel. 0931/31-85091

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