Studienbegleitender Leistungsnachweis
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
— Prüfungsamt für die Lehrämter an öffentlichen Schulen —
Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I);
Zeitpunkt der Ablegung von studienbegleitenden Leistungsnachweisen
Aus gegebenem Anlass weist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf Folgendes hin:
Gemäß § 28a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 1 LPO I ist die Ablegung von studienbegleitenden Leistungsnachweisen frühestens zu folgenden Terminen möglich:
1. Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen: nach dem 3. Fachsemester
(die Ablegung vor oder während der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters ist nicht zulässig)
2. Lehrämter an Gymnasien, beruflichen Schulen und Sonderschulen: nach dem 5. Fachsemester.
(die Ablegung vor oder während der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters ist nicht zulässig)


