Studienbegleitender Leistungsnachweis

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt für die Lehrämter an öffentlichen Schulen —

Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I);
Zeitpunkt der Ablegung von studienbegleitenden Leistungsnachweisen

Aus gegebenem Anlass weist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf Folgendes hin:

Gemäß § 28a Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 1 LPO I ist die Ablegung von studienbegleitenden Leistungsnachweisen frühestens zu folgenden Terminen möglich:

1.       Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen: nach dem 3. Fachsemester

(die Ablegung vor oder während der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters ist nicht zulässig)

2.       Lehrämter an Gymnasien, beruflichen Schulen und Sonderschulen: nach dem 5. Fachsemester.

(die Ablegung vor oder während der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters ist nicht zulässig)

Lehrstuhl für Mathematik V (Didaktik), Universität Würzburg, Am Hubland, 97074 Würzburg, Tel. 0931/31-85091

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