LPO I
Maßgeblich für die Lehramtsprüfungen ist die Lehramtsprüfungsordnung I (
LPO I).
Sie regelt
- Organisation und Verfahren der Prüfung,
- die fachlichen Inhalte der Prüfungen.
Von besonderem Interesse für das Studium sind die
- Zulassungsvoraussetzungen,
- Anforderungen,
- Prüfungsteile.
Für alle Lehrämter ist Fachdidaktik verbindlich.
Die allgemeinen Ausführungen über Fachdidaktik finden sich in
§ 37 "Fachdidaktik".
Die speziellen Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsinhalte und die Prüfungsteile finden sich in den Ausführungen zu den fachlichen Inhalten bei den Studiengängen der einzelnen Lehrämter:
Didaktikfach
| Unterrichtsfach
|
Als Zulassungsvoraussetzung ist in jedem Lehramtsstudiengang eine Hausarbeit anzufertigen. Die Einzelheiten regelt
§ 30 "Hausarbeit".
Die Hausarbeit kann für alle Lehrämter in Mathematikdidaktik angefertigt werden. Interessenten wenden sich an die Dozenten ihrer Wahl.


