LPO I

Maßgeblich für die Lehramtsprüfungen ist die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I).

Sie regelt

  • Organisation und Verfahren der Prüfung,
  • die fachlichen Inhalte der Prüfungen.

Von besonderem Interesse für das Studium sind die

  • Zulassungsvoraussetzungen,
  • Anforderungen,
  • Prüfungsteile.

Für alle Lehrämter ist Fachdidaktik verbindlich.

Die allgemeinen Ausführungen über Fachdidaktik finden sich in § 37 "Fachdidaktik".
 

Die speziellen Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsinhalte und die Prüfungsteile finden sich in den Ausführungen zu den fachlichen Inhalten bei den Studiengängen der einzelnen Lehrämter:

 Didaktikfach

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Hauptschulen

 

Unterrichtsfach

  • Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen
  • Lehramt an Gymnasien

 

Als Zulassungsvoraussetzung ist in jedem Lehramtsstudiengang eine Hausarbeit anzufertigen. Die Einzelheiten regelt § 30 "Hausarbeit".

Die Hausarbeit kann für alle Lehrämter in Mathematikdidaktik angefertigt werden. Interessenten wenden sich an die Dozenten ihrer Wahl.

Lehrstuhl für Mathematik V (Didaktik), Universität Würzburg, Am Hubland, 97074 Würzburg, Tel. 0931/31-85091

Mathematik V (Didaktik) > Lehre > Studienberatung > Erste Staatsprüfung > LPO I