Erste Staatsprüfung
Mündliche Prüfungen zur Didaktik der Mathematik
Eintragung zu den mündlichen Prüfungen
- für alle Lehrämter (GS, HS, SO, RS, GY)
Hinweise zu den Inhalten der mündlichen Prüfungen:
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an Realschulen
- Lehramt an Hauptschulen
- Lehramt an Grundschulen
Die Angaben zu den mündlichen Prüfungen im Fach Didaktik der Mathematik für Studierende für das Lehramt an Hauptschulen und das Lehramt an Grundschulen gelten auch für Studierende für das Lehramt an Sonderschulen.
Schriftliche Prüfungen zur Didaktik der Mathematik
Aufgaben früherer Prüfungstermine
- Lehramt an
Grundschulen - Lehramt an
Hauptschulen (
weitere Beispiele) - Lehramt an
Realschulen
Analysis,
Lineare Algebra
Hinweise zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben
Zugelassene Hilfsmittel
-
Formelsammlung Barth-Mühlbauer-Nikol-Wörle, Mathematische Formeln und Definitionen
-
Rottmann, Mathematische Formelsammlung (BI-Hochschultaschenbuch Nr. 13 oder Neuauflage im Spektrum-Verlag)
-
Elektronischer Taschenrechner *)
*) Die Taschenrechner müssen netzunabhängig sein; nicht zugelassen sind Taschenrechner mit grafischer Ausgabe, programmierbare Taschenrechner und Taschenrechner, die zur Speicherung von Texten oder zur Speicherung von mehr als 20 Zahlen geeignet sind, oder bei denen Programme fest installiert sind oder bei denen Programme oder Daten von auswechselbaren Speichermedien (z.B. Magnetkarten) geladen werden können. Gegen fest eingespeicherte physikalische Konstanten bestehen keine Bedenken. Nicht zugelassen sind ferner druckende Taschenrechner sowie Zusatzgeräte zu Taschenrechnern wie Drucker o.ä.
Die Kosten für die Beschaffung der Taschenrechner und die Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit haben die Prüfungsteilnehmer selbst zu tragen. Sie haben auch das Risiko eines evtl. Ausfalles des Rechners während der Prüfung selbst zu vertreten. Prüfungserleichterungen (z.B. Arbeitszeitverlängerung usw.) werden in einem solchen Fall nicht gewährt. Störungen der anderen Prüfungsteilnehmer sowie längeres Verlassen des Prüfungsraumes zur Ermittlung der Ursache eines evtl. Versagens des Rechners und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit können nicht geduldet werden. Als Taschenrechner gelten auch Gegenstände, die primär eine andere Funktion oder Bezeichnung haben, die aber auch die Funktion eines Taschenrechners wahrnehmen. Für diese Gegenstände gelten die genannten Zulassungsbeschränkungen und sonstigen Hinweise für Taschenrechner entsprechend.
Schriftliche Hausarbeiten
Alle Studierenden, die Mathematik als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach studieren, können die schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) zu einem Thema aus der Mathematikdidaktik schreiben.
Ausnahme: Studierende für das Lehramt an Sonderschulen können ihre Hausarbeit nur in einer sonderpädagogischen Fachrichtung fertigen.
Wenn Sie Ihre schriftliche Hausarbeit in Didaktik der Mathematik anfertigen möchten, dann wenden sie sich bitte an die Dozenten des Lehrstuhls.
Aus der Prüfungsordnung (LPO I) für die Lehrämter
Vollständige Textfassung der neuen LPO I (HTML mit Hyperlinks)
Äquivalentes aktuelles Dokument unter Gesetze-Bayern.de (derzeit ohne Hyperlinks)
- Lehramt an Gymnasien (§77) mit Mathematik als Unterrichtsfach
- Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen (§55) mit Mathematik als Unterrichtsfach
- Lehrämter an Grundschulen und Sonderschulen (mit Didaktik der Grundschule) mit Mathematik als Didaktikfach
- Lehrämter an Hauptschulen und Sonderschulen (mit den Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule) mit Mathematik als Didaktikfach


