Erste Staatsprüfung

Mündliche Prüfungen zur Didaktik der Mathematik

Eintragung zu den mündlichen Prüfungen

Hinweise zu den Inhalten der mündlichen Prüfungen:

Die Angaben zu den mündlichen Prüfungen im Fach Didaktik der Mathematik für Studierende für das Lehramt an Hauptschulen und das Lehramt an Grundschulen gelten auch für Studierende für das Lehramt an Sonderschulen.

Schriftliche Prüfungen zur Didaktik der Mathematik

Aufgaben früherer Prüfungstermine

Hinweise zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben

Zu den Bearbeitungshinweisen

Zugelassene Hilfsmittel

  • Formelsammlung Barth-Mühlbauer-Nikol-Wörle, Mathematische Formeln und Definitionen

  • Rottmann, Mathematische Formelsammlung (BI-Hochschultaschenbuch Nr. 13 oder Neuauflage im Spektrum-Verlag)

  • Elektronischer Taschenrechner *)

*) Die Taschenrechner müssen netzunabhängig sein; nicht zugelassen sind Taschenrechner mit grafischer Ausgabe, programmierbare Taschenrechner und Taschenrechner, die zur Speicherung von Texten oder zur Speicherung von mehr als 20 Zahlen geeignet sind, oder bei denen Programme fest installiert sind oder bei denen Programme oder Daten von auswechselbaren Speichermedien (z.B. Magnetkarten) geladen werden können. Gegen fest eingespeicherte physikalische Konstanten bestehen keine Bedenken. Nicht zugelassen sind ferner druckende Taschenrechner sowie Zusatzgeräte zu Taschenrechnern wie Drucker o.ä.

Die Kosten für die Beschaffung der Taschenrechner und die Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit haben die Prüfungsteilnehmer selbst zu tragen. Sie haben auch das Risiko eines evtl. Ausfalles des Rechners während der Prüfung selbst zu vertreten. Prüfungserleichterungen (z.B. Arbeitszeitverlängerung usw.) werden in einem solchen Fall nicht gewährt. Störungen der anderen Prüfungsteilnehmer sowie längeres Verlassen des Prüfungsraumes zur Ermittlung der Ursache eines evtl. Versagens des Rechners und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit können nicht geduldet werden. Als Taschenrechner gelten auch Gegenstände, die primär eine andere Funktion oder Bezeichnung haben, die aber auch die Funktion eines Taschenrechners wahrnehmen. Für diese Gegenstände gelten die genannten Zulassungsbeschränkungen und sonstigen Hinweise für Taschenrechner entsprechend.

Schriftliche Hausarbeiten

Alle Studierenden, die Mathematik als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach studieren, können die schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) zu einem Thema aus der Mathematikdidaktik schreiben.

Ausnahme: Studierende für das Lehramt an Sonderschulen können ihre Hausarbeit nur in einer sonderpädagogischen Fachrichtung fertigen.

Wenn Sie Ihre schriftliche Hausarbeit in Didaktik der Mathematik anfertigen möchten, dann wenden sie sich bitte an die Dozenten des Lehrstuhls.

Aus der Prüfungsordnung (LPO I) für die Lehrämter

Vollständige Textfassung der neuen LPO I (HTML mit Hyperlinks)
Äquivalentes aktuelles Dokument unter Gesetze-Bayern.de (derzeit ohne Hyperlinks)

Lehrstuhl für Mathematik V (Didaktik), Universität Würzburg, Am Hubland, 97074 Würzburg, Tel. 0931/31-85091

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